Für Bewerber - Tarifvertrag
Der Tarifvertrag der iGZ‑DGB‑Tarifgemeinschaft ist ein wichtiges Vertragswerk in der deutschen Zeitarbeitsbranche. Er regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit).
Allgemeines
Die Tarifgemeinschaft besteht aus dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) als Arbeitgeberverband und mehreren Mitgliedsgewerkschaften des Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB). Ziel des Tarifvertrags ist es, einheitliche Standards für Leiharbeitsverhältnisse festzulegen.
Wichtige Inhalte des Tarifvertrags
1. Entgelt (Löhne)
Der Tarifvertrag bestimmt Mindestlöhne für verschiedene Entgeltgruppen. Die Einstufung richtet sich nach Qualifikation und Tätigkeit der Beschäftigten.
2. Branchenzuschläge
In bestimmten Branchen erhalten Zeitarbeitnehmer zusätzliche Zuschläge zum Grundlohn. Diese steigen meist mit der Dauer des Einsatzes im selben Betrieb.
3. Arbeitszeit
Der Tarifvertrag regelt unter anderem:
- regelmäßige Wochenarbeitszeit
- Überstundenregelungen
- Arbeitszeitkonten
4. Urlaub
Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, dessen Umfang sich nach der Betriebszugehörigkeit richtet.
5. Kündigungsfristen
Es werden Mindestkündigungsfristen festgelegt, die mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses länger werden.
6. Zuschläge
Zusätzliche Vergütungen gibt es z. B. für: Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Überstunden
Bedeutung
Der Tarifvertrag der iGZ-DGB-Tarifgemeinschaft gilt für viele Zeitarbeitsfirmen in Deutschland und stellt sicher, dass Leiharbeitnehmer tariflich geregelte Mindestbedingungen erhalten. Gleichzeitig ermöglicht er den Unternehmen flexible Einsatzmöglichkeiten von Personal.













